Caritas als Arbeitgeber

Was das Arbeiten bei der Caritas ausmacht:

  • Hohe Arbeitsplatzattraktivität und langjährige Beschäftigungsverhältnisse
  • Vergütung nach AVR, einheitliches Tarifsystem - keine Unterschiede Männer/Frauen, regelmäßige Tarifsteigerungen
  • Vergütung der Ärzte erfolgt nach dem Tarif des Marburger Bundes
  • Betriebliche Altersvorsorge über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse KZVK 
  • Zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall
  • BEM
  • Qualifizierte Einarbeitungskonzepte mit Mentoren, feste Strukturen
  • Qualitätsmanagement
  • Unterstützung und Beteiligung an Fort- und Weiterbildungen
  • Gutes, familiäres Betriebsklima, Teamförderung, gemeinsame Festlichkeiten
  • Zahlreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Belangen


Auf der Basis dieses Selbstverständnisses hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt, in dem die Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet und beschlossen. In diesem Gremium haben Dienstgeber und Mitarbeiter gleich viele Stimmen. Beschlüsse können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Die Tarifentwicklung der AVR orientiert sich an den Abschlüssen der Tarife des Öffentlichen Dienstes (TVÖD).
Die Caritas regelt die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitarbeiter auf Basis des kirchlichen Arbeitsrechts. Es betont die gemeinsame Verantwortung aller, die für die Caritas arbeiten als eine Dienstgemeinschaft. Dieses Miteinander drückt sich schon in der Wortwahl aus: In der Caritas gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt Arbeitnehmer(innen) oder Angestellten. Die Arbeitgeber heißen Dienstgeber und die Arbeitsverhältnisse werden als Dienstverhältnisse bezeichnet.
Die Einrichtungen der Vestischen Caritas-Kliniken sind in Trägerschaft eines der größten Arbeitgeber überhaupt: Der katholischen Kirche.